Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Ein Blindenführhund ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V.
Das bedeutet: Die gesetzliche Krankenkasse kann die vollständige Versorgung übernehmen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Diese Seite richtet sich direkt an Sie, wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und wissen möchten, was Sie konkret tun müssen, welche Unterlagen notwendig sind und wie die Kasse entscheidet.
Wir sind derzeit im Präqualifizierungsverfahren nach § 126 SGB V. Dieses Verfahren ist notwendig, damit wir später Führhundversorgungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.
1. Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Kasse entscheidet nach folgenden Kriterien:
a) Liegt eine Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung vor?
Eine fachärztliche Diagnose ist zwingend erforderlich (Augenarzt).
b) Verbessert der Blindenführhund Ihre Mobilität deutlich?
Die Kasse prüft, ob ein Führhund:
- Ihnen mehr Sicherheit gibt,
- Wege möglich macht, die Sie aktuell nicht bewältigen können,
- den Langstock ergänzt, aber nicht ersetzt.
c) Gibt es keine andere gleichwertige Möglichkeit?
Die Krankenkasse prüft, ob andere Hilfsmittel (z. B. Langstock, Orientierungshilfe) den gleichen Nutzen hätten. Nur wenn das nicht ausreicht, kommt ein Führhund infrage.
d) Ist die Führhundschule präqualifiziert bzw. auf dem Weg dahin?
Erst mit abgeschlossener Präqualifizierung können Krankenkassen eine Versorgung abrechnen. Die Prüfung unseres Betriebs läuft.
2. Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?
Die Krankenkassen arbeiten sehr formal. Erfahrungsgemäß benötigen Sie:
1. Ärztliche Verordnung
Vom Augenarzt – mit Diagnose und Begründung des Hilfsmittelbedarfs.
2. Mobilitätsbezogene Begründung
(z. B. Stellungnahme Mobiltäts- & Orientierungstrainer, O&M-Trainer, Sozialarbeiter oder Fachstelle)
Hier geht es darum:
- Was verhindert gerade Ihre Mobilität?
- Warum reicht der Langstock nicht aus?
3. Kostenvoranschlag & Bedarfsanalyse von uns
Diese erhalten Sie nach einem Kennenlernen und einer Beratung durch uns.
Wir erstellen:
- Bedarfsprofil
- Begründung der Versorgung
- Kostenunterlagen
4. Eigene kurze Beschreibung Ihres Alltags
Viele Kassen wollen wissen:
- Welche Wege müssen Sie regelmäßig gehen?
- Wie bewältigen Sie sie jetzt?
- Welche Ziele wären mit einem Führhund erreichbar?
Wir unterstützen Sie beim Formulieren.
3. Wie läuft der Antrag ab?
Der Ablauf ist klar strukturiert:
Schritt 1 – Pflichtberatung (§ 14 AHundV)
Diese ist gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Finanzierung. Hier klären wir gemeinsam, ob ein Führhund für Sie sinnvoll und realistisch ist.
Schritt 2 – Unterlagen zusammenstellen
Wir helfen Ihnen dabei. Sie brauchen nur wenige Dokumente selbst einholen.
Schritt 3 – Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Sie senden:
- ärztliche Unterlagen
- Ihre eigenen Angaben
- unsere Bedarfsanalyse & Kostenaufstellung
Schritt 4 – Prüfung durch die Kasse
Die Krankenkasse prüft:
- medizinische Voraussetzungen
- Wirtschaftlichkeit
- Qualifikation der Führhundschule (Präqualifizierung)
Schritt 5 – Entscheidung der Kasse
Bei Bewilligung folgt:
- Auswahl eines geeigneten Hundes
- Ausbildung
- Einschulung
- Gespannprüfung
4. Was übernimmt die Krankenkasse?
Wenn der Antrag bewilligt wird, übernimmt die Krankenkasse alle Kosten, die zur Versorgung gehören:
- den Hund selbst
- die komplette Ausbildung
- die Einschulung
- die Gespannprüfung
- die gesetzlich geforderte Nachbetreuung
- notwendige Nachschulungen
- die monatlichen Unterhaltskosten mit einem Regelsatz
Sie selbst tragen keine zusätzlichen Ausbildungskosten.
5. Warum lohnt sich eine frühzeitige Beratung?
Je besser Ihre Unterlagen und Ihre Begründung vorbereitet sind, desto höher ist die Chance auf eine Bewilligung.
Wir unterstützen Sie bei:
- der Strukturierung Ihrer Begründung,
- dem Formulieren der Alltagsanforderungen,
- der Erstellung aller relevanten Unterlagen,
- der Vorbereitung auf Rückfragen der Krankenkasse.