Ausbildungsablauf 

Ausbildung vom Welpenalter an (Selbstausbildung)

Vor der Ausbildung bedarf der Hund einer Grunderziehung. Die Grunderziehung beginnt möglichst im Welpenalter und beinhaltet eine Schulung des Gehorsams sowie des Sozial- und Umweltverhaltens. Die Grunderziehung kann auch durch Dritte, zum Beispiel
eine Ausbildungsstätte, durchgeführt werden. Bezieht die Ausbildungsstätte einen Welpen- und Junghundpaten in die Grunderziehung ein, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass dieser die erforderliche Sachkunde besitzt und die Grunderziehung tierschutzgerecht erfolgt.

Wenn Sie sich für die Anschaffung eines Hundes und dessen Ausbildung zum Assistenzhund interessieren, ist es sehr hilfreich, wenn man bereits bei der Auswahl des Welpen darauf achtet, dass er die richtigen Eigenschaften für einen Job als Assistenzhund mitbringt. Dazu wird ein gezielter Eignungstest für die jeweilige Assistenzhundeart direkt beim Züchter vor Ort gemacht.

Daher empfielt es sich, nach einem Beratungsgespräch gemeinsam einen Welpen zu auszusuchen und dann bereits ab der ersten Tag im neuen Zuhause mit einer gezielten Sozialisierung den Hund optimal auf seine zukünftige Aufgabe als Assistenzhund vorzubereiten. Dazu zieht der Welpe direkt beim Assistenzhundnehmer ein und wird durch den Servicehundetrainer von Beginn an begleitet. 

Mit 15 Monaten muss der Hund einen Eignungstest und eine tierärztlichen Untersuchung durchlaufen, um sicher zu gehen, dass der Hund physisch der Aufgabe als Assistenzhund gewachsen ist und dem Halter eine Sicherheit zu geben, dass der Hund nicht in den nächsten Jahren aus gesundheitlichen Gründen berentet werden muss. Hunden mit Qualzuchtmerkmalen sind grundsätzlich aus tierärztlicher / gesundheitlicher Sicht nicht geeignet.

Wenn Gesundheitstest und ein der Eignungstest erfolgreich bestanden wurden, kann mit der Spezialisierung begonnen werden. Das heißt nun werden die speziellen Hilfeleistungen, die im Vorfeld gemeinsam mit dem Assistenzhundnehmer besprochen werden, stückweise trainiert, bis der Hund diese zuverlässig unter verschiedensten Bedingungen beherrscht.

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft bei einem zertifizierten Prüfer.

Die Ausbildung dauert damit durchschnittlich 15 - 24 Monate, muss jedoch mindestens einen Umfang von 60 Zeitstunden, verteilt auf einen Zeitraum von zwei Monaten, umfassen. Die Ausbildungsdauer variiert nach den Trainingsmöglichkeiten des Assistenzhundenehmers, dem Lerneifer des Hundes und der Schwierigkeit und Komplexität der zu erlernenden Aufgaben.

 

Ausbildung eines erwachsenen Hundes (Selbstausbildung)

Wenn Sie bereits einen Hund haben und sich für dessen Ausbildung zum Assistenzhund interessieren, wird nach einem Beratungsgespräch gemeinsam der Hund auf seine Eignung für die gewünschte Aufgabe getestet. Bei dieser Ausbildung lebt der Hund auch weiter bei seinem Besitzer und wird durch ihn trainiert und durch den Servicehundetrainer fortan begleitet. 

Des Weiteren muss der Hund einen Gesundheitscheck durchlaufen, um sicher zu gehen, dass der Hund physisch der Aufgabe als Assistenzhund gewachsen ist und dem Halter eine Sicherheit zu geben, dass der Hund nicht in den nächsten Jahren aus gesundheitlichen Gründen berentet werden muss. 

Wenn Gesundheitstest und der Eignungstest erfolgreich bestanden wurden, kann mit der Spezialisierung begonnen werden. Das heißt nun werden die speziellen Hilfeleistungen, die im Vorfeld gemeinsam mit dem Assistenzhundnehmer besprochen werden, stückweise trainiert, bis der Hund diese zuverlässig unter verschiedensten Bedingungen beherrscht.

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft bei einem zertifizierten Prüfer.

Die Ausbildung dauert damit durchschnittlich 5 - 12 Monate, muss jedoch mindestens einen Umfang von 60 Zeitstunden, verteilt auf einen Zeitraum von zwei Monaten, umfassen. Die Ausbildungsdauer variiert nach den Trainingsmöglichkeiten des Assistenzhundenehmers, dem Lerneifer des Hundes und der Schwierigkeit und Komplexität der zu erlernenden Aufgaben.


Zum Teil fremdausgebildete Hunde

Ergänzend zu der Vorgehensweise bei der Selbstausbildung gibt es die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit, dass der Hund für bestimmte Trainingseinheiten allein mit dem Trainer unterwegs ist oder eine gewisse Zeitspanne beim Trainer lebt und trainiert wird.

Beispielsweise, wenn der Hund, der zukünftig ein Assistenzhund für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen werden soll, mit den Aufgaben im öffentlichen Bereich vertraut gemacht werden soll, der Assistenzhundenehmer jedoch aufgrund seiner Beeinträchtigung zu diesem Zeitpunkt einen solchen Ort, wie Bahnhöfe oder Einkaufszentren, nicht besuchen kann. Dann kann und sollte dieser Part vom Trainer übernommen werden.

Die restliche Ausbildung läuft wie so ab, wie in der oben beschriebenen Vorgehensweise der Selbstausbildung.

 

Bereits fertig ausgebildeter Hund (Fremdausbildung)

Bei der Fremdausbildung wird der Hund durch die Ausbildungsstätte / den Assistenzhundetrainer ausgebildet. Die zu trainierenden Aufgaben werden mit dem Assistenzhundnehmer im Vorfeld oder parallel zur Ausbildung des Hundes besprochen und entsprechend angepasst.

Wenn Gesundheitstest und Eignungstest erfolgreich bestanden wurden, wird im Alter von 15 Monaten mit der Spezialisierung begonnen werden. Das heißt die speziellen Hilfeleistungen werden stückweise trainiert, bis der Hund diese zuverlässig unter verschiedensten Bedingungen beherrscht. Wenn der Hund also verstanden hat, was seine Aufgaben sind, wird die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (also der Assistenzhund und sein Mensch mit Behinderung) zusammengeführt. Je nach Möglichkeit geschieht dies stückweise, d.h. der Assistenzhundenehmer trainiert über einige Wochen gemeinsam mit dem Trainer, wobei der Hund noch beim Servicehundetrainer lebt. Andernfalls kann die Einarbeitung des Assistenzhundenehmers auch in einer zwei bis 3 wöchigen Intensivschulung erfolgen, nach der der Hund direkt beim Halter einzieht.

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer theoretischen und praktischen Prüfung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft bei einem zertifizierten Prüfer.

Die Ausbildung dauert damit durchschnittlich 6 - 24 Monate, muss jedoch mindestens einen Umfang von 60 Zeitstunden, verteilt auf einen Zeitraum von zwei Monaten, umfassen. Die Ausbildungsdauer variiert nach den Trainingsmöglichkeiten des Assistenzhundenehmers, dem Lerneifer des Hundes und der Schwierigkeit und Komplexität der zu erlernenden Aufgaben.

 

Prüfung und Anerkennung

Zur Prüfung muss der Mensch mit Behinderungen sich und den Hund bei einem Prüfer anmelden.

Die Prüfung dient der Feststellung, ob das Ausbildungsziel erreicht ist und ob die Gemeinschaft aus Mensch und Hund über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, die zur tiergerechten Haltung und zum bedarfs- und tierschutzgerechten Einsatz eines Assistenzhundes erforderlich sind. Die Prüfung findet als Einzelprüfung am Wohnort des Menschen mit Behinderungen statt. Die Einzelheiten im Hinblick auf Inhalt, Durchführung und Bewertung der Prüfung richten sich nach Anlage 6 der Assistenzhundeverordnung.

Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 21 Monate alt sein.

Bei bestandener Prüfung erfolgt die Zertifizierung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Die Zertifizierung bleibt gültig bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat und ist dann zweimal um bis zu 12 Monate verlängerbar.

Für eine bundeseinheitliche Kennzeichnung erhält das Team dann ein Abzeichen, welches sie als staatlich anerkannte, zertifizierte Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft kennzeichnet.

 
 
 
 
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