Prüfung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft gem. BGG und AHundV
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, hat eine Liste der Prüferinnen und Prüfer auf seiner Internetseite veröffentlicht. Ich gehöre ebenso zu diesen zugelassenen Prüfern, so dass ich bis zu meiner Zertifizierung bzw. Akkreditierung zum Prüfer durch die DAkkS im Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2024 Prüfungen von ausgebildeten Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die vor dem 1. Juli 2023 mit der Ausbildung begonnen haben, abnehmen darf. Für Assistenzhunde, deren Ausbildung nach dem 1. Juli 2023 beginnt, muss die Prüfung durch einen akkreditierten Prüfer erfolgen (§ 12j Abs. 2 BGG und § 30 AHundV). Das BMAS steht mit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) im Austausch und das Verfahren der Akkreditierung ist inzwischen angelaufen, so dass wir bald mit offiziellen Zertifizierungsstellen rechnen dürfen. Einige erfahrene Trainer, zu denen auch ich gehöre, haben diese Zulassung erhalten. Die Liste gibt es unter folgendem Link auf der Seite des BMAS.
Der §12g Behindertengleichstellungsgesetz, oft abgekürzt mit "Assistenzhundegesetz", sieht eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung vor. Und dies ist wichtig, denn nur mit einer bestandenen Abschlussprüfung ist ein Hund ein Assistenzhund und ein Mensch mit Behinderung in Begleitung seines Hundes ist eine Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft, ein geprüftes Assistenzhunde-Team.
Das Anmeldeformular für die Prüfung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie uns dieses per eMail zu.
Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der Konzeption und Durchführung der Prüfung berücksichtigen. Insbesondere erfolgt die Prüfung für den Menschen mit Behinderungen barrierefrei oder, soweit dies nicht möglich oder zumutbar ist, durch die Bereitstellung der erforderlichen angemessenen Vorkehrungen. Um dies gewährleisten zu können, findet im Vorfeld der Prüfung ein Beratungsgespräch (persönlich bei uns vor Ort oder via Zoom). So haben Sie schon einmal die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von Ihrem Prüfer zu bekommen. Zudem bietet uns diesen Termin die Chance, mögliche Barrieren für die Prüfung zu identifizieren und damit Ihre individuellen Benachteiligungen so weit wie möglich kompensieren zu können.